Hierfür bieten wir Ihnen gerne unsere qualifizierten Dienste, die wir mit mehr als 20 jähriger Erfahrung belegen können, an. Stetige Schulungen halten uns zudem immer auf dem neusten Stand.
Der für Sie bestellte BSM bleibt jedoch weiterhin der
verlängerte Arm des Bauordnungsamtes und ist für die Verwaltung, bautechnische Abnahmen als
auch für die Feuerstättenschau für Sie zuständig.
Im Zuge der Feuerstättenschau erfasst der BSM alle nötigen Daten um den für freie
Schornsteinfegertätigkeiten relevanten Feuerstättenbescheid erlassen zu können. Die Erlassung
des Feuerstättenbescheides ist verpflichtend! Anhand des erstellten Erlasses können Sie frei
entscheiden wer und welcher Schornsteinfegermeisterbetrieb die jeweiligen Dienstleistungen in und
an Ihrem Haus zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien durchführt.
Sie haben bereits einen guten Eindruck von uns gewonnen, so lassen Sie uns Ihren Feuestättenbescheid
als auch die letzte erstellte Jahresrechnung Ihres derzeit bevollmächtigten Schornsteinfegermeisters per
info@falk-sanitaer.de zukommen.
Gerne erstelle ich Ihnen anhand dessen ein individuelles Angebot.