Dienstleistungen des Schornsteinfegerhandwerks

seit dem 01.01.2013 können sie den Schornsteinfegerbetrieb frei wählen

Hierfür bieten wir Ihnen gerne unsere qualifizierten Dienste, die wir mit mehr als 20 jähriger Erfahrung belegen können, an. Stetige Schulungen halten uns zudem immer auf dem neusten Stand.

Der für Sie bestellte BSM bleibt jedoch weiterhin der verlängerte Arm des Bauordnungsamtes und ist für die Verwaltung, bautechnische Abnahmen als auch für die Feuerstättenschau für Sie zuständig.

Im Zuge der Feuerstättenschau erfasst der BSM alle nötigen Daten um den für freie Schornsteinfegertätigkeiten relevanten Feuerstättenbescheid erlassen zu können. Die Erlassung des Feuerstättenbescheides ist verpflichtend! Anhand des erstellten Erlasses können Sie frei entscheiden wer und welcher Schornsteinfegermeisterbetrieb die jeweiligen Dienstleistungen in und an Ihrem Haus zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien durchführt.

Wir ermöglichen Ihnen und bieten:

Individuelle Terminabsprache

Qualifizierte Überprüfung der zu betreuenden Feuerstätten.

Reinigung / Überprüfung der genutzten Schornsteine und Abgasleitungen

Zugang zu etwaigen KFW Fördermitteln

Sie haben bereits einen guten Eindruck von uns gewonnen, so lassen Sie uns Ihren Feuestättenbescheid als auch die letzte erstellte Jahresrechnung Ihres derzeit bevollmächtigten Schornsteinfegermeisters per info@falk-sanitaer.de zukommen.
Gerne erstelle ich Ihnen anhand dessen ein individuelles Angebot.